Stellungnahme  zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Schleswig-Holstein (Drs. 18/3153)(16.10.2015)

Auszug:
Der Landesverband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.V. begrüßt das grundsätzliche Bestreben des Landesstrafvollzugsgesetzes (LStVollzG), tatausgleichende Maßnahmen fest zu verankern, den Vollzug familienunterstützend auszurichten, ein ausführliches Diagnoseverfahren zu Beginn der Haft zu erstellen, um die Faktoren, die die Straffälligkeit des/der Inhaftierten förderten bzw. einen Rückfall vermeiden können, zu ermitteln und Inhaftierten Hilfe bei dem Übergang von der Haft in die Freiheit während und v.a. auch nach der Haft unter Hinzuziehung von anstaltsexternen Fachleuten und Institutionen zukommen zu lassen (Übergangsmanagement).

Volltext

Landesstrafvollzugsgesetz (23.01.2015)

Der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. begrüßt grundsätzlich die Reformbemühungen im Strafvollzug, die sich im aktuellen Entwurf der Landesregierung wiederfinden. Aufgrund der Berichterstattung über die Geiselnahme in der JVA Lübeck Ende letzten Jahres ist darauf hinzuweisen, dass der vorgelegte Entwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes nicht zu einer „Liberalisierung des Strafvollzuges“ führt. Wie in anderen Bundesländern auch, wird der Strafvollzug aufgrund kriminologischer Erkenntnisse und den Forderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung zukunftsorientiert auf Resozialisierung und Wiedereingliederung der zu entlassenden Gefangenen in die Gesellschaft weiter ausgerichtet. Dieses dient der Verhinderung neuer Straftaten, dem Opferschutz und somit der Sicherheit insgesamt. Notwendig hierfür ist aus Sicht des Verbandes und seiner Mitgliedsorganisationen jedoch auch die konsequente Stärkung und finanzielle Ausstattung der Maßnahmen freier Träger, die viele Angebote während und nach der Haftzeit umsetzen.

 

Hilfen für Opfer von Straftaten. Ein Überblick über die deutsche Opferhilfelandschaft (10.11.2014)

Der vorliegende Band [Leuschner, Fredericke & Schwanengel, Colin (Hrsg.). . Wiesbaden: KrimZ, 2014. - (BM-Online ; Bd. 1)]dokumentiert die Ergebnisse des Expertenkolloquiums "Hilfen für Opfer von Straftaten", welches im September 2013 in Frankfurt am Main stattfand. Der Band zieht eine aktuelle Zwischenbilanz aus den Perspektiven unterschiedlicher Akteure des Opferschutzes und der Opferhilfe und erörtert das Verhältnis von Polizei und Justiz zur Opferhilfe, die Stellung von Jungen und Männern als Kriminalitätsopfer, die Professionalisierung der Opferhilfe, Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz sowie die neuen europäischen Rahmenregelungen des Opferschutzes.

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Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Mädchen und Frauen im Strafvollzug des Landes Schleswig-Holstein - Drucksache 17/2135 - (12.04.2012)

Die erwartete faktisch und statistisch in der Antwort umfangreich dargelegte geringe Zahl an inhaftierten Mädchen und Frauen kann, wie die durch die Fragesteller angeführten Studien festgestellt haben, dazu führen, dass die spezifische Problemlagen, die im Rahmen der Vollzugsgestaltung und Behandlung von Mädchen und Frauen zu beachten sind, nicht genügend berücksichtigt werden. Als spezifische Problemlagen werden in den Untersuchungen und in der Fachliteratur angeführt:

Stellungnahme des Vorsitzenden des Landesverbandes Prof. Dr. Ostendorf zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein
Gesetzesentwurf der Landesregierung – Drucks. 17/1255 und Änderungsantrag der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen – Drucks. 17/1322 zum Entwurf des UVollzG (05.05.2011)

Die nachfolgende Stellungnahme gebe ich als Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention sowie als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Verbandes für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe ab.
Diese Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen. Zum Gesetzesentwurf der Landesregierung habe ich bereits am 14. Dezember 2010 unter Bezugnahme auf meine Stellungnahme vom 17. April 2009 zu dem in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Entwurf Stellung bezogen. Auf diese Stellungnahmen beziehe ich mich zunächst erneut. Zu dem Änderungsantrag mache ich folgende Anmerkungen:

Stellungnahme zum Sicherheitsbericht für Schleswig-Holstein;  (15.03.2011)
Bericht de
r Landesregierung – Drucksache 17/783

Der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. hat gegenüber dem Innen- und Rechtssausschuss eine Stellungnahme zum Sicherheitsbericht der Landesregierung abgegeben. Der Sicherheitsbericht fasst die verschiedenen Statistiken der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte zusammen, bereitet diese kriminologisch auf. Aus dem Bericht sollen sich Handlungsempfehlungen für die Kriminalpolitik ableiten lassen. Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum der Jahre 2004 bis 2009. Die Stellungnahme des Landesverbands zum Sicherheitsbericht für Schleswig-Holstein können Sie hier im Volltext nachlesen:

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