Jugendgerichtshilfe und Jugend-Täter-Opfer-Ausgleich

Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/490 vom 10.05.2010) auf eine Kleine Anfrage zum Themenbereich der Jugendgerichtshilfe und des Jugend-Täter-Opfer-Ausgleichs steht zum Herunterladen bereit. Die Anfrage betraf u.a. die folgenden Fragestellungen:
  • Wie viele Stellen / MitarbeiterInnen stehen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken für die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung?
  • Werden die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe spezialisiert wahrgenommen?
  • Welche speziellen Qualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungen haben die MitarbeiterInnen, die für die Durchführung der Jugendgerichtshilfe zuständig sind?
  • Wie viele Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs mit Jugendlichen und Heranwachsenden wurden seit 2005 in den einzelnen Landgerichtsbezirken durchgeführt? Wie viele davon von der Jugendgerichtshilfe, wie viele von freien Trägern?
  • Wie wird gewährleistet, dass das Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwachsende in Schleswig-Holstein flächendeckend und einem bestimmten Standard entsprechend vorgehalten wird?
  • Haben die MitarbeiterInnen, die für den Täter-Opfer-Ausgleich mit Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig sind, eine Zusatzqualifikation? Wenn ja, welche?
  • Gibt es ein Monitoring für den Täter-Opfer-Ausgleich? Wenn nein, warum nicht?
  • Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei Fällen des Täter-Opfer-Ausgleich mit Jugendlichen und Heranwachsenden?
  • Wird und wenn ja wie, der Täter-Opfer-Ausgleich mit Jugendlichen und Heranwachsenden in Schleswig-Holstein für die Zukunft weiterentwickelt?
  • Wie sieht die Besetzung der Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich in Schleswig-Holstein aus (Wie viele Personen aus welchem Bereich/Organisation)? Warum sind die MitarbeiterInnen des Täter-Opfer-Ausgleichs mit Jugendlichen und Heranwachsenden in der Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich in Schleswig-Holstein kaum vertreten? Sollte dies aus Sicht der Landesregierung geändert werden? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
  • Könnte und sollte aus Sicht der Landesregierung der Täter-Opfer-Ausgleich mit Jugendlichen und Heranwachsenden in Schleswig-Holstein entsprechend dem Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsene überwiegend an freie Träger ausgelagert werden? Wenn ja, wie sehen die Pläne aus? Wenn nein, warum nicht?
  • In welchen Fällen wurde und wird ein Täter-Opfer-Ausgleich mit Jugendlichen und Heranwachsenden bereits durch die Staatsanwaltschaften im Vorverfahren angeregt?