Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/485 vom 05.05.2010) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) zum Themenbereich der integrierten Resozialisierung kann nun eingesehen werden. Sie steht zum Herunterladen bereit. Die Anfrage betraf u.a. die folgenden Fragestellungen:
- Was versteht die Landesregierung unter integrierter Resozialisierung?
- Was unternimmt die Landesregierung (resp. was hat sie bereits unternommen) um die im Koalitionsvertrag auf S. 45 angesprochene integrierte Resozialisierung umzusetzen?
- Hat die Landesregierung mit der zusammengefassten Steuerungszuständigkeit für die ambulante und stationäre Resozialisierung in einer Fachabteilung schlechte Erfahrungen gemacht? Wenn ja, welche?
- Was verspricht sich die Landesregierung von der Trennung der Fachabteilungen für die ambulante und stationäre Resozialisierung innerhalb des zuständigen Ministeriums?
- Wie verträgt sich eine evtl. beabsichtigte Trennung mit dem Ziel der "integrierten Resozialisierung"?
- Wird durch die Trennung der Fachabteilungen zusätzliches Personal benötigt?