Dokumentation zur 28. Fachtagung zur sozialen Strafrechtspflege (20.11.2019)

Am 11.11.2019 fand zum 28. Mal eine vom Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. organisierte Fachtagung statt. In diesem Jahr lautete der Titel der Fachtagung „Im Fokus: Opfer von Kriminalität - Neue Erkenntnisse für die soziale Strafrechtspflege“. Rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Führungs- und Fachkräfte verschiedener Institutionen der staatlichen und Freien Straffälligenhilfe) kamen in diesem Jahr im Plenarsaaal des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zusammen, um durch verschiedene Vorträge Informationen zu den Themen Opferorientierung, -beratung und -schutz in Schleswig-Holstein und im Bundesgebiet zu erhalten.

Insgesamt hat die Fachtagung dazu beigetragen, dass die Teilnehmenden einen Einblick in verschiedene opferbezogene Themen und Beratungsformen erhalten haben. Auch zukünftig wird es wichtig sein, die Interessen und Bedürfnisse von Opfern einer Straftat im Sinne einer sozialen Strafrechtspflege zu berücksichtigen und in die landesweiten Entwicklungen einzubeziehen. Der Verband wird die Opferorientierung daher auch weiterhin unterstützen und die Vernetzung von Opferberatungsstellen und Einrichtungen der Straffälligenhilfe vorantreiben.

Wir bedanken uns bei allen Referentinnen und Referenten, den Politikerinnen und Politikern sowie den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern die dazu beigetragen haben, dass die Fachtagung auch in diesem Jahr wieder erfolgreich durchgeführt werden konnte. Ein Dank auch an die zahlreichen Teilnehmenden der Fachtagung.

Nachfolgend finden Sie die Dokumentation der diesjährigen Fachtagung.

Programm der 28. Fachtagung zur sozialen Strafrechtspflege

"Im Fokus: Opfer von Kriminalität - Neue Erkenntnisse für die soziale Strafrechtspflege“

Vorträge

 

Weitere Links und Downloads

 

 

 

Landesregierung unterstützt DRK-Projekt "Integration durch Integrierte" (20.09.2018)

Staatssekretäre des Innen- und des Justizministeriums loben das Projekt

KIEL. Das Projekt "Integration durch Integrierte" richtet sich an straffällig gewordene Geflüchtete. Bereits gut integrierte Migrantinnen und Migranten kümmern sich dabei ehrenamtlich um jeweils einen straffällig gewordenen Jugendlichen und zeigen ihm oder ihr die Chancen einer möglichen Integration auf, um so zu verhindern, dass sie erneut straffällig werden. Unterstützt wird das landesweite Projekt des Kieler Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes mit Mitteln des Justizministeriums.

Wir haben Ihre Anmeldung zur Fachtagung Vergebung und Vergeltung am 20.09 in der Kunsthalle Kiel erhalten. Bitte überweisen Sie die 20 € unter dem Verwendungszweck: "Fachtagung 2018 [IHR NAME]" bis zum 17.09.2018 auf unser Konto bei der Evangelischen Bank (EB), Kiel IBAN: DE79 5206 0410 1006 4071 45.

Vielen Dank!

Vortrag "Haftvermeidung mit Klebeeffekten"

auf der Fachtagung des Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zum Thema „Wandelnde Rahmenbedingungen -Gestaltungsmöglichkeiten sozialer Strafrechtspflege“ am 13.11.2017 in Kiel  (06.12.2017)

Daniela Trncevic, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Suchttherapeutin (HIGW), zertifizierte Auditorin für Dienstleistung (Tüv Rheinland)
Vorwerker Diakonie Vermittlungsstelle gemeinnützige Arbeit Moislinger Allee 11 a 23558 Lübeck Tel.: 0451 4002 57 440 Fax: 0451 4002 57449

Haftvermeidung mit Klebeeffekten

In Schleswig- Holstein gibt es in jedem Landgerichtsbezirk eine Vermittlungsstelle für die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe, die in freier Trägerschaft ist, die nach einem trägerübergreifenden Qualitätskonzept arbeitet und beim Landesverband für freie Straffälligenhilfe in einem Arbeitskreis organisiert ist.

Ehrenamtliche Mitarbeiter im Justizvollzug sind eine wichtige Hilfe bei der Resozialisierung von Häftlingen (24.05.2017)

Eine Haftstrafe soll nicht nur Unrecht vergelten und vor weiteren Straftaten schützen, sie dient auch der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese sogenannte Resozialisierung unterstützen im Justizvollzug ehrenamtliche Mitarbeiter. Bei einem Treffen im Justizministerium dankte Ministerin Anke Spoorendonk den in der Straffälligenhilfe engagierten Bürgern. ""Das ehrenamtliche Engagement ist ein großes Geschenk - für die Betreuten, für den gesamten Justizvollzug und die Bewährungs- und Straffälligenhilfe. Es ist auch ein Geschenk für unsere Gesellschaft"", sagte die Ministerin. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter stehen den Gefangenen unter anderem als Gesprächspartner zur Verfügung. Aber sie unterstützen auch bei der Bewältigung persönlicher Probleme, indem sie schulische und berufliche Fähigkeiten fördern, Freizeitaktivitäten anbieten, bei der Entlassungsvorbereitung mitwirken und im sozialen Umfeld zur Wiedereingliederung beitragen. Geregelt sind die Aufgaben in einer Allgemeinverfügung des Justizministeriums. Auch nach der Entlassung unterstützen viele Ehrenamtliche die ehemaligen Inhaftierten bei ihrer Rückkehr ins alltägliche Leben – entweder als wichtige Ansprechperson oder als ehrenamtlicher Bewährungshelfer. Die Möglichkeiten für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Justizvollzugsanstalten sind vielfältig: Es gibt unterschiedliche Angebote für Gruppen oder einzelne Gefangene. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist grundsätzlich unentgeltlich, derzeit wird jedoch eine Aufwandspauschale in Höhe von 120 Euro pro Jahr gewährt.

Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität (28.11.2016)

Auszug:

Lange bevor im Koalitionsvertrag des Bundes die Einführung des Fahrverbots als Alternative zur Freiheitsstrafe im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht stand, wurde das Thema oft thematisiert und kontrovers diskutiert. Es deutete sich schon in der Vergangenheit an, dass die negativen Konsequenzen und Einwände überwogen.

Die Forderungen des vorliegenden Antrags, u.a. Gesetzentwürfe oder -initiativen mit dem Ziel, den Anwendungsbereich des Fahrverbots im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht auf Delikte ohne Bezug zum Fahren eines Kraftfahrzeugs auszuweiten, gegebenenfalls im Bundesrat abzulehnen, sind aus Sicht des Verbandes richtig und unterstützenswert.


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