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Rechtliche Grundlagen
Die Vollstreckungsbehörde kann der:dem Verurteilten freie Arbeit gestatten, um so die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Diese wird aufgrund Art. 293 Abs.1 und 4 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit des Landes Schleswig- Holstein angewendet.
Entsprechend den Vorgaben sind die Vermittlungsstellen für freie Arbeit nicht für die Vollstreckung sogenannter Arbeitsauflagen sowie für Verurteilte, die der Bewährungshilfe unterstellt sind, zuständig. Im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden wird die Erbringung von Arbeitsleistungen traditionell durch die jeweils zuständigen Jugendämter vermittelt und kontrolliert.
Übersicht zuständige Vermittlungsstellen in Schleswig-Holstein
Landgerichtsbezirk Lübeck
Vorwerker Diakonie
Vermittlungsstelle gemeinnützige Arbeit
Petrikirchhof 3
23552 Lübeck
Tel. 0451/ 4002 - 57 440
Fax 0451/ 4002 - 57 449
www.vorwerker-diakonie.de
zuständig für die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Landkreise Ostholstein, Stormarn und das Herzogtum Lauenburg.
Landgerichtsbezirk Kiel
Vermittlungsstelle in gemeinnützige Arbeit Kiel
Hasseer Straße 49 OG
24143 Kiel
Tel. 0431/ 260 44 750
Fax 0431/ 260 44 779
www.stadtmission-kiel.de
zuständig für die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Landkreise Rendsburg-Eckernförde, Plön und Segeberg.
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Landgerichtsbezirk Kiel
Evangelische Stadtmission Kiel
Straffälligenhilfe
Wallstr. 38
24103 Kiel
Tel. 0431/ 260 44 750
Fax 0431/ 260 44 779
für die Landkreise Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Neumünster und Segeberg
Landgerichtsbezirk Itzehoe
AWO Schleswig-Holstein gGmbH
Vermittlungsstelle gemeinnützige Arbeit
Stiftstr. 5
25524 Itzehoe
Tel. 01520 - 202 14 13
zuständig für die Landkreise Steinburg, Pinneberg, Dithmarschen.
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe
Johanniskirchhof 19a
24937 Flensburg
Tel. 04 61/ 480 83 12
Fax 0 461/ 480 83 01
www.kirchenkreis-schleswig-flensburg.de
zuständig für die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Landkreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.