Aufgaben und Ziele des Landesarbeitskreises:

  • Fachlicher Austausch unter den Vermittlungsstellen
  • Inhaltliche Fortentwicklung des Verfahrens und der Qualitätssicherung
  • Gemeinsame Vertretung bei dem zuständigen Ministerium, den Justizbehörden, der Generalstaatsanwaltschaft, der Polizei und den Landtagsfraktionen
  • Informationspool
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bundesweite Vernetzung mit anderen Fachstellen und Institutionen

 

Zielgruppe:

Zu einer Geldstrafe verurteilte Erwachsene, die diese aufgrund von schwierigen Lebenssituationen nicht mehr zahlen können. Die Staatsanwaltschaft wird zur Vermeidung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe – auf Antrag des Betroffenen – diesem in der Regel gestatten, die Geldstrafe stattdessen durch Arbeit abzuleisten.

Die Vermittlung und Kontrolle etwaiger Arbeitsauflagen wird hier durch die Bewährungshilfe bzw. Gerichtshilfe gewährleistet. Im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden wird die Erbringung von Arbeitsleistungen traditionell durch die jeweils zuständigen Jugendämter vermittelt und kontrolliert.