Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Schleswig-Holstein (Drs. 18/3153)(16.10.2015)
Auszug:
Der Landesverband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.V.
begrüßt das grundsätzliche Bestreben des Landesstrafvollzugsgesetzes (LStVollzG),
tatausgleichende Maßnahmen fest zu verankern, den Vollzug familienunterstützend
auszurichten, ein ausführliches Diagnoseverfahren zu Beginn der Haft zu erstellen, um
die Faktoren, die die Straffälligkeit des/der Inhaftierten förderten bzw. einen Rückfall
vermeiden können, zu ermitteln und Inhaftierten Hilfe bei dem Übergang von der Haft in
die Freiheit während und v.a. auch nach der Haft unter Hinzuziehung von
anstaltsexternen Fachleuten und Institutionen zukommen zu lassen (Übergangsmanagement).
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