Drs. 19/3452: Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen / Kleine Anfrage Thomas Rother (SPD)

Auszug

1. Wieviel Prozent der Insassen von Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein leisten aufgrund von Schulden oder aufgrund eines Bagatelldeliktes eine Ersatzfreiheitsstrafe ab und wie hat sich diese Prozentzahl in den letzten fünf Jahren in Schleswig-Holstein entwickelt?

Antwort: Am Stichtag 01.12.2021 verbüßten in Schleswig-Holstein insgesamt 83 Inhaftierte aktuell eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS). Damit betrug der Anteil dieser Gefangenen an sämtlichen Strafgefangenen Männer und Frauen, ohne Jugendvollzug 10,2 Prozent. Aufgrund des weitgehenden Vollstreckungsstopps lag dieser Anteil in den Monaten April bis Juli 2020 auf dem historisch niedrigen Stand von rund 2 Prozent. Im Oktober und November 2021 entsprach die Anzahl der EFS-Gefangenen erstmalig wieder knapp dem Niveau der Vor-Corona-Zeit von 11 bis 12 Prozent, aktuell ist erneut ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

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