Hier finden Sie Hilfe - Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt (23.04.2020)

 

Wir lassen Sie nicht alleine

Betroffene häuslicher Gewalt werden in Schleswig-Holstein nicht allein gelassen, es gibt ein dichtes Netz an Frauenfacheinrichtungen und funktionierenden Netzwerken, die Schutz, Hilfe und Unterstützung bieten.

Das Bundeshilfetelefon ist unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung weiterhin erreichbar, und unterstützt Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung.

Die Telefonnummern der Beratungsstellen in Schleswig-Holstein finden Sie hier:

Männer und Frauen, die befürchten selbst gewalttätig zu werden, finden Beratungsangebote unter www.soziale-strafrechtspflege.de.

Ab heute gibt es zudem die „Nummer gegen Gewalt“. Unter 0431 - 26097648 werden dort Beratungsangebote, Therapien oder Tätertrainings in ganz Schleswig-Holstein vermittelt. Diese helfen dabei, keine Gewalttaten oder sexuellen Übergriffe zu verüben.  

Von Gewalt betroffene Männer finden unter https://www.maennerberatung-sh.de/

 

Quelle: Justizministerium Schleswig-Holstein

Zur Pressemitteilung auf schleswig-holstein.de

Landesregierung unterstützt DRK-Projekt "Integration durch Integrierte" (20.09.2018)

Staatssekretäre des Innen- und des Justizministeriums loben das Projekt

KIEL. Das Projekt "Integration durch Integrierte" richtet sich an straffällig gewordene Geflüchtete. Bereits gut integrierte Migrantinnen und Migranten kümmern sich dabei ehrenamtlich um jeweils einen straffällig gewordenen Jugendlichen und zeigen ihm oder ihr die Chancen einer möglichen Integration auf, um so zu verhindern, dass sie erneut straffällig werden. Unterstützt wird das landesweite Projekt des Kieler Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes mit Mitteln des Justizministeriums.

Landesstrafvollzugsgesetz (23.01.2015)

Der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. begrüßt grundsätzlich die Reformbemühungen im Strafvollzug, die sich im aktuellen Entwurf der Landesregierung wiederfinden. Aufgrund der Berichterstattung über die Geiselnahme in der JVA Lübeck Ende letzten Jahres ist darauf hinzuweisen, dass der vorgelegte Entwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes nicht zu einer „Liberalisierung des Strafvollzuges“ führt. Wie in anderen Bundesländern auch, wird der Strafvollzug aufgrund kriminologischer Erkenntnisse und den Forderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung zukunftsorientiert auf Resozialisierung und Wiedereingliederung der zu entlassenden Gefangenen in die Gesellschaft weiter ausgerichtet. Dieses dient der Verhinderung neuer Straftaten, dem Opferschutz und somit der Sicherheit insgesamt. Notwendig hierfür ist aus Sicht des Verbandes und seiner Mitgliedsorganisationen jedoch auch die konsequente Stärkung und finanzielle Ausstattung der Maßnahmen freier Träger, die viele Angebote während und nach der Haftzeit umsetzen.

 

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