Ziele und Aufgaben der Vermittlungsstellen für freie Arbeit

Die Vermittlungsstellen arbeiten im Rahmen der Strafvollstreckung mit dem Ziel, eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern.

Durch freie Arbeit wird/werden:ga_tier

  • Freiheitsentzug mit seinen negativen Begleiterscheinungen vermieden,
  • Kosten im Justizhaushalt eingespart,
  • ein Beitrag für die Allgemeinheit als eine Art Wiedergutmachung geleistet und
  • resozialisierende Hilfe gegeben.

Die Vermittlungsstellen verfügen über ein großes Netz an Einsatzstellen. Mit dieser Vielfalt ist es möglich, bei der Vermittlung individuell auf die Interessen, Problemlagen und Fähigkeiten der Verurteilten einzugehen. Dies trägt wesentlich dazu bei, zu motivieren und die Strafe erfolgreich abzuarbeiten. Flächendeckende Einsatzmöglichkeiten bieten kurze Arbeitswege und sind gut zu erreichen.

Neben der finanziellen Notlage leben die meisten der Verurteilten in sozial unsicheren Verhältnissen mit hohen Problembelastungen, wie z.B. langjährige Arbeitslosigkeit, Verschuldung, chronischen Krankheiten, gesundheitlichen und psychischen Einschränkungen, Alkohol- und Drogenproblemen sowie unsicheren Wohnungsverhältnissen.

Oft ist es notwendig Vermittlungshemmnisse abzumildern, bevor die Arbeit aufgenommen werden kann. Die Vermittlungsstellen arbeiten eng mit anderen Beratungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen und Behörden zusammen und vermitteln in weiterführende Hilfen.

Die Vermittlungsstellen bieten neben der Vermittlung, Begleitung und Kontrolle der freien Arbeit:ga_friedhof

  • individuelle Begleitung und Beratung
  • verlässliche und klare Strukturen für alle Beteiligten
  • enge Kooperation mit der Justiz und den zuweisenden Staatsanwaltschaften
  • Akquise und Kontaktpflege von Einsatzstellen