Schuldner- und Verbaucherinsolvenzberatung in den JVAen S.-H.

Die Schuldnerberatung findet in allen Anstalten des Landes Schleswig-Holstein durch verschiedende Träger statt. Sie alle haben die Anerkennung  nach § 305 InSO und können die Arbeit auch außerhalb des Vollzuges fortführen. Im Mai 2010 verabschiedete der "Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins" erstmalig ein Papier zu den Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Anstalten. Dieses wurde seither im Arbeitskreis entsprechend überarbeitet.

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