Schuldner- und Verbaucherinsolvenzberatung in den JVAen S.-H.

Die Schuldnerberatung findet in allen Anstalten des Landes Schleswig-Holstein durch verschiedende Träger statt. Sie alle haben die Anerkennung  nach § 305 InSO und können die Arbeit auch außerhalb des Vollzuges fortführen. Im Mai 2010 verabschiedete der "Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins" erstmalig ein Papier zu den Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Anstalten. Dieses wurde seither im Arbeitskreis entsprechend überarbeitet.

Grundsätzlich gelten die Qualitätsstandards wie sie von der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein veröffentlicht wurden. Diese können jeweils dort aktuell heruntergeladen werden. Abweichungen gibt es daher nur aufgrund der Besonderheiten, die sich aus der Arbeit innerhalb der Justizvollzugsanstalten ergeben.