Landesstrafvollzugsgesetz (23.01.2015)

Der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. begrüßt grundsätzlich die Reformbemühungen im Strafvollzug, die sich im aktuellen Entwurf der Landesregierung wiederfinden. Aufgrund der Berichterstattung über die Geiselnahme in der JVA Lübeck Ende letzten Jahres ist darauf hinzuweisen, dass der vorgelegte Entwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes nicht zu einer „Liberalisierung des Strafvollzuges“ führt. Wie in anderen Bundesländern auch, wird der Strafvollzug aufgrund kriminologischer Erkenntnisse und den Forderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung zukunftsorientiert auf Resozialisierung und Wiedereingliederung der zu entlassenden Gefangenen in die Gesellschaft weiter ausgerichtet. Dieses dient der Verhinderung neuer Straftaten, dem Opferschutz und somit der Sicherheit insgesamt. Notwendig hierfür ist aus Sicht des Verbandes und seiner Mitgliedsorganisationen jedoch auch die konsequente Stärkung und finanzielle Ausstattung der Maßnahmen freier Träger, die viele Angebote während und nach der Haftzeit umsetzen.

 

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Björn Süß
Schleswig-Holsteinischer Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V.
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