TOA-Schlichtungsstellen und AnsprechpartnerInnen

In Schleswig-Holstein wird der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Jugendliche und Erwachsene sowohl von staatlichen Stellen (Jugendgerichtshilfen, Gerichtshilfen), als auch von freien Trägern (Vereine, Wohlfahrtsverbände) durchgeführt.

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die TOA-Schlichtungsstellen in Schleswig-Holstein, deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der LAG vertreten sind.

Diese Übersicht erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.