Allgemeine Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendbereich

Ebenso wie der Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich kann der TOA auch in jeder Phase des Verfahrens innerhalb der Jugendgerichtsbarkeit eingesetzt werden. inken-3Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt sich in besonderem Maße als wertvolles pädagogisches Instrument dar. Sich mit dem oder den anderen Beteiligten an einen Tisch zu setzen, Wiedergutmachung und Reue zu leisten, eine Schuld einzugestehen, aber auch Stärke zu zeigen, sich für ein widerfahrenes Unrecht, für eine Verletzung zu positionieren und Wiedergutmachungen und Entschuldigungen einzufordern, setzt einen Lernprozess voraus, der durch die Mediatoren unterstützt und gelenkt wird.

Bei minderjährigen Betroffenen werden die Eltern in den Prozess mit einbezogen. Sie nehmen in der Regel an den Vorgesprächen teil und können in das Ausgleichsgespräch mit eingebunden werden. Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit hat somit einen hohen pädagogischen Nutzen, aber auch einen nicht zu unterschätzenden präventiven Charakter.

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Schleswig-Holstein sowohl von der Jugendgerichtshilfe als auch von freien Trägern durchgeführt. Die Tätigkeit des Jugendgerichtshelfers als Vermittler in der Konfliktregelung zwischen Täter und Opfer erfordert ein Umdenken von der täterorientierten Jugendgerichtshilfe in konfliktorientiertes Handeln. Als Vermittler in dem Bemühen der Beteiligten zur Wiederherstellung des sozialen Friedens wird von ihm Unparteilichkeit erwartet. Diese spiegelt sich in dem Bestreben wieder, die unterschiedlichen Sichtweisen der Tat, deren Folgen und den daraus resultierenden Interessen zuzulassen und darauf hinzuwirken, dass die jeweils andere Position den Konfliktpartnern einsehbar wird.