Fallbeispiel 3

Sachverhalt
Timo fährt mit dem Fahrrad von der Schule nach Hause. Auf dem Weg begegnet ihm der Mehmed. Beide Jungs kennen sich nur vom Sehen. Mehmed stürzt auf ihn zu und schubst ihn vom Fahrrad. Das Rad kippt zu Boden und Timo stürzt ebenfalls. Mehmed setzt nach und schlägt Timo mit der Faust ins Gesicht. Danach tritt er noch einmal mit dem Fuß nach. Er schreit dabei: „gib es her, gib mein Handy wieder...“

Timo weiß nicht wie ihm geschieht.
Ein Mann kommt hinzu und trennt die beiden Jungs.
Mehmet läuft weg.

Timo schiebt sein kaputtes Fahrrad nach Hause. Er kann nur unter Schmerzen gehen. Sein gesamter Oberkörper tut von den Tritten weh. Sein Auge brennt. Seine Knie sind zittrig. Als er zu Hause ankommt, versorgt ihn seine Mutter mit kühlen Umschlägen. Anschließend geht sie mit Timo zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.

Die Anzeige lautet: Verdacht auf gefährliche Körperverletzung. Der Beschuldigte ist Mehmet. Die Staatsanwaltschaft erhält die Ermittlungsakte der Polizei und erteilt den Auftrag zu prüfen, ob dieser Fall für einen TOA geeignet ist.

Vorgespräche im TOA

Vorgespräch Mehmet:
Der Timo hat mein Handy geklaut, das hat der Kevin erzählt. Als ich den Timo neulich gesehen habe, bin ich ausgerastet und wollte mein Handy wieder haben. Ich war sowieso so wütend an dem Tag. Nee, das Handy habe ich nicht wieder zurückbekommen.
Ich glaube, die Sache ist doch aber längst vergessen. Ich kann mich kaum an den Vorfall erinnern. Ja, ich bin zu einem TOA bereit, klar setze ich mich an einen Tisch mit dem Timo. Würde mich auch bei ihm entschuldigen, habe glaube ich Mist gebaut.”


Vorgespräch Timo:
“Ich kann mich noch sehr gut erinnern. Ich konnte eine Woche nicht in die Schule. Wir hatten gerade eine wichtige Klassenarbeit, zum Glück durfte ich die nachschreiben. Ich hatte noch starke Schmerzen im Rücken und musste mich schonen. Ich war von dem Angriff völlig überrascht. Ein Handy habe ich nicht von Mehmet genommen, warum sollte ich, ich kenne ihn kaum. Mein Fahrrad hatte eine Acht und musste für 40 Euro repariert werden. Ob ich einem TOA zustimme? Weiß ich noch nicht. .... was soll das bringen.... muss ich mir noch mal überlegen.”
2. Vorgespräch mit Timo :
“Ja, ich habe es mir überlegt. Ich möchte einen TOA, da ich das Geld für die Fahrradreparatur von dem M. zurück haben möchte. Außerdem soll er sich bei mir entschuldigen.”

Ausgleichsgespräch
Zunächst erhält Timo die Gelegenheit, seine Sichtweise der Tat darzustellen. Vor allem möchte er klarstellen, das er nicht das Handy vom M. hatte. Außerdem macht er deutlich, wie er sich gefühlt hat und welche Verletzungen und Sachschäden er davon getragen hatte. Mehmet hört sich alles mit sichtlicher Betroffenheit an.

Anschließend erhält M. die Gelegenheit sich zu äußern und seine Sichtweise der Tat darzustellen. Er gibt zu, dass er sich mit dem Handy geirrt und er zu voreilig gehandelt hatte.

Er entschuldigt sich per Handschlag bei dem Geschädigten. Timo verlangt, dass Mehmet die Reparaturkosten des Fahrrads über 40 Euro erstattet. Mehmet stimmt zu. Beide vereinbaren den Zeitpunkt der Geldübergabe. Alle Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten.

Beide Parteien verlassen zufrieden das Gespräch. Die ordnungsgemäße Geldübergabe fand zum vereinbarten Termin statt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das Verfahren gegen Mehmet eingestellt.