Fallbeispiel 2

Bewaffneter Raubüberfall
- durchzuführen nach richterlicher Weisung im Rahmen der Hauptverhandlung -

Täter : Paul, 19 Jahre; Lars, 19 Jahre und Timo 20 Jahre - zum Tatzeitpunkt alle Heranwachsende
Die Anklage lautete „bewaffnete räuberische Erpressung“.

Die drei Täter überfielen in kurzer Folge zwei DEA-Tankstellen. Sie stürmten maskiert und mit weißen Arbeitsanzügen bekleidet in die Verkaufsräume und erpressten durch Drohen mit Worten und einer Gaspistole das Geld aus der Kasse.

Beim zweiten Überfall kam der Tankstellenbesitzer hinzu, die Kassiererin hatte um Hilfe gerufen und wurde zu Boden geschlagen. Die Täter konnten fliehen, wurden jedoch kurze Zeit später durch die Polizei gestellt. Die Beute belief sich auf um die 1.500,- €. An das Geld gelangten die Täter, indem sie im ersten Fall die Kassiererin mit Worten bedrohten und sie so zur Herausgabe des Geldes nötigten. Im zweiten Falle schlug einer der Täter die Kassiererin mit dem Gaspistolenknauf. Sie erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.

Das Jugendschöffengericht verurteilte die Täter zu je zwei und zweieinhalb Jahren Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens zahlten die Täter an den geschädigten Tankstellenbesitzer insgesamt 5.000,- €.

Das Jugendschöffengericht sprach die Weisung aus, mit den Kassiererinnen der beiden Tankstellen, Frau W. und Frau P., einen Ausgleich zu suchen
.

Zum Ausgleichsgespräch erscheinen die Täter mit einem großen Blumenstrauß. Sie entschuldigen sich bei Frau W. und Frau P.. Die Frauen sind sehr froh, wenn auch zunächst sehr aufgeregt, dass sie den Tätern jetzt in die Augen blicken können. Es nehme ihnen, wie sie sagen, die Angst und den Schrecken von damals. Intensiv wird in einem Gespräch die Tat und der Tathergang von beiden Seiten beleuchtet. Angesichts der Opfer wird den Tätern das Ausmaß ihrer Tat bewusst. Frau P., die seit der Tat an Schlafstörungen leidet, ist erleichtert, dass sie die Konfrontation mit den Tätern gewagt habe, da sie nun das Gefühl habe, sie könne jetzt wieder ruhig schlafen, es habe sich nun ein „Knoten gelöst“.

Neben den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Strafen, die die Täter auferlegt bekamen, erwies sich die persönliche Konfrontation für beide Parteien als sehr hilfreich und für die Geschädigten als heilsame Methode, ein negatives Erlebnis zu verarbeiten.