Fallbeispiel 1

Paul schleicht sich nachts mit seinem Freund an einen Fischteich. Sie angeln dort ein paar Fische, grillen diese vor Ort an einem Lagerfeuer und verspeisen sie. Der Fischteich ist auf einem Privatgrundstück, als der Besitzer hinzu kommt, reagieren beide Jungs panisch, schubsen den Mann auf den Boden und laufen weg.

Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, das Urteil ergeht: Beide Jungs müssen 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und einen Ausgleich mit dem Geschädigten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs suchen.

Der Besitzer des Teiches, Herr R. ist sehr dankbar über die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs. Er erläutert im Vorgespräch, wie hoch sein materieller Schaden gewesen sei, der ideelle Wert sei jedoch nicht zu bemessen. Das Ausgleichsgespräch nutzt Herr R., um seinem Ärger Luft zu machen. Beide Jungs sind sichtlich geknickt, jetzt haben sie eine Vorstellung davon, was sie angerichtet haben. Aus einem vermeintlich abenteuerlichen Streich wird nun auch für sie eine reale Straftat. Die Jungs entschuldigen sich bei Herrn R. Die Entschuldigung wird angenommen.

Da die Straftäter noch ohne eigene Einkommen sind, lässt sich Herr R. darauf ein, dass hier eine Schadenswiedergutmachung im Rahmen ihres Taschengeldes zu leisten ist. Herr R. bekommt von den Jungs eine materielle Wiedergutmachungsleistung in Höhe von jeweils 50,- Euro. Das Geld dürfen sie in Raten zahlen.

Sowohl die Beschuldigten als auch der Geschädigte gehen erleichtert und zufrieden aus dem Gespräch heraus.