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Fachdiskussion
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Schleswig-Holstein (Drs. 18/3153)(16.10.2015)
Auszug:
Der Landesverband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.V.
begrüßt das grundsätzliche Bestreben des Landesstrafvollzugsgesetzes (LStVollzG),
tatausgleichende Maßnahmen fest zu verankern, den Vollzug familienunterstützend
auszurichten, ein ausführliches Diagnoseverfahren zu Beginn der Haft zu erstellen, um
die Faktoren, die die Straffälligkeit des/der Inhaftierten förderten bzw. einen Rückfall
vermeiden können, zu ermitteln und Inhaftierten Hilfe bei dem Übergang von der Haft in
die Freiheit während und v.a. auch nach der Haft unter Hinzuziehung von
anstaltsexternen Fachleuten und Institutionen zukommen zu lassen (Übergangsmanagement).
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Justizministerin Anke Spoorendonk hat heute (4. April) in der Justizvollzugsanstalt Flensburg an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilgenommen. In einem solchen, von einer Mediatorin oder einem Mediatoren geleiteten Gespräch, geht es vorrangig um eine Kommunikation auf Augenhöhe zwischen den Beteiligten einer Straftat. Somit ist ein TOA auch ein Instrument für eine opferbezogene Strafrechtspflege und kann der Versöhnung und Bewältigung dienen.
Hilfen für Opfer von Straftaten. Ein Überblick über die deutsche Opferhilfelandschaft (10.11.2014)
Der vorliegende Band [Leuschner, Fredericke & Schwanengel, Colin (Hrsg.). . Wiesbaden: KrimZ, 2014. - (BM-Online ; Bd. 1)]dokumentiert die Ergebnisse des Expertenkolloquiums "Hilfen für Opfer von Straftaten", welches im September 2013 in Frankfurt am Main stattfand. Der Band zieht eine aktuelle Zwischenbilanz aus den Perspektiven unterschiedlicher Akteure des Opferschutzes und der Opferhilfe und erörtert das Verhältnis von Polizei und Justiz zur Opferhilfe, die Stellung von Jungen und Männern als Kriminalitätsopfer, die Professionalisierung der Opferhilfe, Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz sowie die neuen europäischen Rahmenregelungen des Opferschutzes.
Das Gesetz soll Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen und zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen (sozialen Trainingskursen) bewegen. Diese sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirken und die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle - insbesondere bei häuslicher Gewalt - vermitteln.
"Am 17. Januar 2013 ist die Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig - Holstein 10 Jahre alt. In unserem Land werden gewöhnlich zehnte Geburtstage gefeiert. Bei einer Abschiebungshaft aber möchte niemand feiern. [...]"
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von Dr. Martin Hagenmaier, Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge
Hintergrundinformationen:
Abschiebungshaft - Bericht des Justizministeriums (29.10.2010)
Der DBH-Fachverband begrüßt die Tatsache, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung in den Ländern auf eine neue Grundlage gestellt wird. Dem Instrument der Sicherungsverwahrung und insbesondere der Entwicklung in den letzten Jahren steht der DBH ausgesprochen kritisch und besorgt gegenüber. Die Strafverschärfungen der letzten Jahre waren und sind getrieben von der Vorstellung, dass ein verurteilter Gewalt- oder Sexualstraftäter nach der Verbüßung seiner Strafe erneut ein solches Verbrechen begehen könnte. Diese Gefahr besteht zwar und Kriminalpolitik hat das Ziel diese zu mindern, aber eine rationale Kriminalpolitik weiß, dass ein Rechtsstaat ohne Risiken und absolute Sicherheit nicht möglich sind. Kriminologische Untersuchungen der letzten Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, dass die einschlägige Rückfälligkeit von als gefährlich angesehenen Personen deutlich geringer als prognostiziert ist. Wer die Tatsachenbasis für die Unterbringungsentscheidung immer weiter verkleinert und die Bedeutung von Prognosen immer mehr ausweitet, nimmt die Irrtümer und die Inhaftierung von Menschen ohne sachliche Berechtigung billigend in Kauf.