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Am 01.10.2005 soll das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft treten. Es ist eine Novellierung des SGB VIII. In § 36 a wird geregelt, dass die Kostenübernahme durch die öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn die Leistungen von 3. Seite (z. B. Familien- oder Jugendgerichte) angeordnet werden.
Gerichtshilfe: ein Eckpfeiler der Sozialen Strafrechtspflege / Wider Privatisierungstendenzen in der Strafjustiz.
Ein Überblick über Geschichte und aktuelle Herausforderungen der Gerichtshilfe, Vortrag von Prof. Dr. Heribert Ostendorf
Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Verbands für soziale Strafrechtspflege zum Kabinettsentwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes für Schleswig-Holstein
Der Landesverband hat am 04.05.2007 seine Stellungnahme zum geplanten JStVollzG des Landes beim Justizministerium abgegeben. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen von Mitgliedseinrichtungen hat sich gemeinsam mit dem Vorsitzenden Prof. Ostendorf seit Oktober vergangenen Jahres mit der Gesetzesentwicklung in Schleswig-Holstein befasst und seine Ergebnisse der Mitgliederversammlung am 23.04.07 vorgelegt.Die Landtagsfraktion der FDP hat in einer großen Anfrage umfassende Fragen zum Strafvollzug in Schleswig-Holstein gestellt. Diese wurden in einer Landtagsdebatte diskutiert und von der Landesregierung ausführlich beantwortet. Der Innen- und Rechtsausschuss befasst sich nun mit dem Thema und hat auch den Landesverband im Rahmen einer Anhörung um Stellungnahme gebeten.
Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags hat den Landesverband um Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung eines JStVollzG gebeten.
Der Sozialausschuss und der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss des Landtags haben den Landesverband um Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes gebeten.