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In seiner Sitzung am 18. März 2010 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition zu TOP 32 beschlossen, dass in Schleswig-Holstein eine Jugend Task Force geschaffen werden soll, um die Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeit, Schule, Polizei und Justiz zu verbessern.
Zugleich wurde die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag in der 9. Sitzung im Juli 2010 ein Programm Jugend Task Force schriftlich vorzulegen, das u. a. Vorschläge zur Verbesserung der Bekämpfung der Ursachen der Jugendkriminalität, Vorschläge zur Verbesserung der Vernetzung aller Präventionsakteure, Vorschläge zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften aus dem SGB VIII sowie Vorschläge zur Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung beinhalten soll.
Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/490 vom 10.05.2010) auf eine Kleine Anfrage zum Themenbereich der Jugendgerichtshilfe und des Jugend-Täter-Opfer-Ausgleichs steht zum Herunterladen bereit. Die Anfrage betraf u.a. die folgenden Fragestellungen:
- Wie viele Stellen / MitarbeiterInnen stehen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken für die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung?
- Werden die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe spezialisiert wahrgenommen?
Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/485 vom 05.05.2010) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) zum Themenbereich der integrierten Resozialisierung kann nun eingesehen werden. Sie steht zum Herunterladen bereit. Die Anfrage betraf u.a. die folgenden Fragestellungen:
- Was versteht die Landesregierung unter integrierter Resozialisierung?
- Was unternimmt die Landesregierung (resp. was hat sie bereits unternommen) um die im Koalitionsvertrag auf S. 45 angesprochene integrierte Resozialisierung umzusetzen?
In intensiven Gesprächen mit den SPD-Fraktionsarbeitskreisen, dem Justizstaatssekretär und mit Vertretern der CDU-Fraktion wurde die Gefährdung der jugendrichterlichen Weisungen nach § 10 JGG durch die Neuregelung des § 36 a SGB VIII erörtert.
Am 01.10.2005 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft getreten. Es ist eine Novellierung des SGB VIII. In § 36 a wird geregelt, dass die Kostenübernahme durch die öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger dann nicht mehr verlangt werden kann,
Bundestag beschließt Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder
Der Landesverband bedauert die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30.06.2006, im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Bundesländer zu übertragen. Der Vorstand des Landesverbandes hat sich auf seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, in Schleswig-Holstein für den unbedingten Erhalt des Resozialisierungsgedankens im Gesetz und für die Beibehaltung des Behandlungsvollzugs einzutreten.