Stellungnahme des Landesverbands zur Gründung einer Landesopferschutzstiftung in Schleswig-Holstein (18.07.2008)
Im Rahmen einer Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses hat der Landesverband am 18.07.2008 eine Stellungnahme zum mündlichen Bericht der Landesregierung zur Gründung einer Landesopferschutzstiftung abgegeben.

Stellungnahme zum Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (17.04.2009)

Am 17.03.09 hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung den Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes beschlossen. Im Rahmen einer Anhörung des Landesjustizministeriums hat der Landesverband zu diesem Entwurf im April Stellung genommen:

Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP Landtagsfraktion zum Thema Gerichte und Staatsanwaltschaften (26.05.2009)

In einer  umfangreichen Antwort beschäftigt sich die Schleswig-Holsteinische Landesregierung mit Fragen der FDP Landtagsfraktion zur Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften inklusive der Bewährungs- und Gerichtshilfen und den an Freie Träger übertragenen Aufgaben. Der Landesverband ist vom Innen- und Rechtsausschuss um eine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme gebeten worden.

Stellungnahme Landesverband zur ehrenamtlichen Bewährungshilfe in Schleswig-Holstein, 14.06.2004

1. Grundlagen der Stellungnahme
Der Schleswig-Holsteinische Verband für Straffälligen- und Bewährungshilfe vertritt z. Zt. 41 Einrichtungen im Lande. Zu ihnen gehören u. a. auch die LAG der hauptamtlichen Bewährungshelfer/innen sowie einige freie Träger, die mit dem Einsatz Ehrenamtlicher in der Straffälligenhilfe befasst sind. Grundlage dieser Stellungnahme sind Äußerungen der mit dem Thema befassten Verbandsmitglieder, außerdem bundesweite Recherchen mit Unterstützung des Fachverbandes DBH.

Landesbeirat für Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein befürchtet Gefährdung von jugendrichterlichen Weisungen nach § 10 JGG durch Novellierung des SGB VIII

Am 01.10.2005 soll das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft treten. Es ist eine Novellierung des SGB VIII. In § 36 a wird geregelt, dass die Kostenübernahme durch die öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn die Leistungen von 3. Seite (z. B. Familien- oder Jugendgerichte) angeordnet werden.

Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Verbands für soziale Strafrechtspflege zum Kabinettsentwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes für Schleswig-Holstein

Der Landesverband hat am 04.05.2007 seine Stellungnahme zum geplanten JStVollzG des Landes beim Justizministerium abgegeben. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen von Mitgliedseinrichtungen hat sich gemeinsam mit dem Vorsitzenden Prof. Ostendorf seit Oktober vergangenen Jahres mit der Gesetzesentwicklung in Schleswig-Holstein befasst und seine Ergebnisse der Mitgliederversammlung am 23.04.07 vorgelegt.

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