Stellungnahme zur geplanten Auflösung der Teilanstalt Neumünster, der Jugendanstalt Schleswig und der Eingliederung dieses Jugendvollzugsbereichs in die Justizvollzugsanstalt Neumünster (15.12.2010)

Bislang wurden in Schleswig-Holstein Jugendstrafe und Untersuchungshaft bei jungen Menschen in der Jugendanstalt Schleswig und ihrer Teilanstalt in Neumünster vollstreckt. Mit Wirkung vom 1. Februar 2011 soll die Teilanstalt Neumünster aufgelöst und der Jugendvollzug in Neumünster in den Vollzugsbereich der Justizvollzugsanstalt Neumünster, d. h. in den Erwachsenenvollzug integriert werden: „Der Jugendvollzug in der Teilanstalt Neumünster, der Jugendanstalt Schleswig (E-Haus) wird ein Vollzugsbereich der Justizvollzugsanstalt Neumünster“ (Vermerk II 21 Be/4402-150 SH vom 23.11.2010).

Stellungnahme zum Entwurf des UVollzG (14.12.2010)

Der damaligen Entwurf (Drucksache 16/2726)  eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein wird mit einigen geringen Abweichungen erneut in das Parlament eingebracht werden.

[Ergänzung 04.04.2011:] Den aktuellen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/1255) können Sie nun hier herunterladen.

Zu den Abweichungen vom Erstentwurf sollen zählen:

  • der Verzicht auf eine Anhebung der Eckvergütung (§ 25 Abs. 2),
  • eine darlehensweise Taschengeldzahlung (§ 25 Abs. 7)
Jugendgerichtshilfe und Jugend-Täter-Opfer-Ausgleich

Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/490 vom 10.05.2010) auf eine Kleine Anfrage zum Themenbereich der Jugendgerichtshilfe und des Jugend-Täter-Opfer-Ausgleichs steht zum Herunterladen bereit. Die Anfrage betraf u.a. die folgenden Fragestellungen:
  • Wie viele Stellen / MitarbeiterInnen stehen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken für die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung?
  • Werden die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe spezialisiert wahrgenommen?
Integrierte Resozialisierung

Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/485 vom 05.05.2010) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) zum Themenbereich der integrierten Resozialisierung kann nun eingesehen werden. Sie steht zum Herunterladen bereit. Die Anfrage betraf u.a. die folgenden Fragestellungen:

  • Was versteht die Landesregierung unter integrierter Resozialisierung?
  • Was unternimmt die Landesregierung (resp. was hat sie bereits unternommen) um die im Koalitionsvertrag auf S. 45 angesprochene integrierte Resozialisierung umzusetzen?

Landesbeirat für Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein befürchtet Gefährdung von jugendrichterlichen Weisungen nach § 10 JGG durch Novellierung des SGB VIII

Am 01.10.2005 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft getreten. Es ist eine Novellierung des SGB VIII. In § 36 a wird geregelt, dass die Kostenübernahme durch die öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger dann nicht mehr verlangt werden kann,

Stellungnahme des Landesverbands zum Jugendstrafrecht (26.03.2008)
Im Rahmen einer Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses hat der Landesverband am 26.03.2008 eine Stellungnahme zum Beschlussantrag der Fraktionen der FDP, B90/Die Grünen und der Abgeordneten Spoorendonk (SSW) zum Jugendstrafrecht abgegeben. Antrag, Stellungnahme und Anlagen hier zum Download

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