Stellungnahme für den Innen- und Rechtsausschuss zu dem Antrag "Bekämpfung von Kinderpornographie zu einem Schwerpunkt der Polizeiarbeit machen (Drucksache 20/28)", zum Alternativantrag "Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung der Kinderpornografie schaffen (Drucksache 20/44)" und zum Alternativantrag "Ganzheitliche Bekämpfungsstrategie gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche entwickeln (Drucksache 20/48)

Stellungnahme für den Innen- und Rechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes über die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und die Opferschutzbeauftragte oder den Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein - Opferunterstützungsgesetz (OuG) (Drucksache 19/3411)

Stellungnahme für den Innen- und Rechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein Drs. 19/02681

Stellungnahme zum Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes (Drucksache 19/2381) (28.10.2020)

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) (28.10.2020)

 

Ehrenamtliche Mitarbeiter im Justizvollzug sind eine wichtige Hilfe bei der Resozialisierung von Häftlingen (24.05.2017)

Eine Haftstrafe soll nicht nur Unrecht vergelten und vor weiteren Straftaten schützen, sie dient auch der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese sogenannte Resozialisierung unterstützen im Justizvollzug ehrenamtliche Mitarbeiter. Bei einem Treffen im Justizministerium dankte Ministerin Anke Spoorendonk den in der Straffälligenhilfe engagierten Bürgern. ""Das ehrenamtliche Engagement ist ein großes Geschenk - für die Betreuten, für den gesamten Justizvollzug und die Bewährungs- und Straffälligenhilfe. Es ist auch ein Geschenk für unsere Gesellschaft"", sagte die Ministerin. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter stehen den Gefangenen unter anderem als Gesprächspartner zur Verfügung. Aber sie unterstützen auch bei der Bewältigung persönlicher Probleme, indem sie schulische und berufliche Fähigkeiten fördern, Freizeitaktivitäten anbieten, bei der Entlassungsvorbereitung mitwirken und im sozialen Umfeld zur Wiedereingliederung beitragen. Geregelt sind die Aufgaben in einer Allgemeinverfügung des Justizministeriums. Auch nach der Entlassung unterstützen viele Ehrenamtliche die ehemaligen Inhaftierten bei ihrer Rückkehr ins alltägliche Leben – entweder als wichtige Ansprechperson oder als ehrenamtlicher Bewährungshelfer. Die Möglichkeiten für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Justizvollzugsanstalten sind vielfältig: Es gibt unterschiedliche Angebote für Gruppen oder einzelne Gefangene. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist grundsätzlich unentgeltlich, derzeit wird jedoch eine Aufwandspauschale in Höhe von 120 Euro pro Jahr gewährt.

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