Allgemeine Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Mediationsverfahren im Rahmen des Strafrechts, in dem Opfer und Täter die Möglichkeit haben, sich konstruktiv mit der Tat und den Tatfolgen auseinander zu setzen und eine angemessene Wiedergutmachung zu vereinbaren.

Anders als im Strafprozess, in dem Opfer vor allem in ihrer Funktion als Zeuge auftreten, kann im TOA individuell auf die Opfer und ihre Interessen eingegangen werden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, in dem die Bestrafung des Täters festgelegt wird, zielt das TOA-Verfahren darauf ab, dass die Täter im Rahmen von Gesprächen Einsicht in ihr Fehlverhalten erlangen, das Leid der Opfer anerkennen und die persönliche Verantwortung hierfür übernehmen.

Die Verantwortungsübernahme bildet die Grundlage für eine immaterielle und / oder materielle Wiedergutmachung. Im Dialog zwischen Opfer und Täter wird die Wiedergutmachung besprochen und festgelegt. Einigen sich die Parteien auf eine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzzahlung, wird diese schriftlich vereinbart und die Zahlungen von der TOA - Stelle kontrolliert. Dies gilt gleichermaßen für Vereinbarungen anderer Art, z. B. Unterlassungserklärungen.

Um eine zügige Entschädigung des Opfers zu ermöglichen, kann der Opferfond der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden. Insgesamt führt dieser konstruktive Umgang mit der Straftat und seinen Folgen in der Regel zu einer hohen Zufriedenheit bei den Betroffenen und hat als friedensstiftende Maßnahme einen positiven gesellschaftlichen Effekt.
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