Justizministerin von der Decken zum Fachtag der Sozialen Strafrechtspflege: Dank für das hohe Engagement für eine gelingende Resozialisierung

KIEL. Justizministerin Kerstin von der Decken hat heute (28. Oktober) in Kiel die jährliche Fachtagung der Sozialen Strafrechtspflege eröffnet. Dabei betonte die Ministerin den hohen Stellenwert aller Akteure für eine gelingende Resozialisierung: „Neben Bewährungs- und Gerichtshilfe sind dies Führungsaufsichtsstellen und freie Träger. Für diese weitverzweigten Strukturen bedarf es einer zentralen Stelle. Genau diese wichtige Aufgabe übernimmt der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe. Er sorgt einerseits für einen funktionierenden Informationsfluss zwischen den Akteurinnen und Akteuren und schafft den Rahmen für eine systematische Organisation der freien Träger, die Leistungen im Bereich der Resozialisierung erbringen. Andererseits fungiert er als Ansprechpartner für die Landesbehörden. Aus gutem Grund fördert das Land den Schleswig-Holsteinischen Verband für Soziale Strafrechtspflege, Straffälligen- und Opferhilfe seit vielen Jahren. Der Verband hat im Bereich der Resozialisierung wirkliche Maßstäbe gesetzt, dafür gilt den Beteiligten mein herzlicher Dank“, so von der Decken. 

Eine effiziente soziale Strafrechtspflege müsse stets aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen und gesamtgesellschaftlich ausgerichtet sein, sagte die Ministerin weiter. Nicht ohne Grund habe Schleswig-Holstein bundesweit die niedrigste Inhaftierungsquote, wozu auch die Resozialisierung einen wirksamen Beitrag leiste. Die Landesregierung plane die Resozialisierung auch in Zukunft zu fördern. „Konkret wollen wir die Bewährungs- und Gerichtshilfe, die Führungsaufsichtsstellen und die ambulanten Resozialisierungsangebote freier Träger weiter stärken. Zudem werden wir die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem ressortübergreifenden Projekt „Übergangsmanagement; Rückfallvermeidung durch Koordination und Integration“ weiter vorantreiben, um damit eine gute Verzahnung der Resozialisierung mit dem Justizvollzug zu gewährleisten.“, so von der Decken. Mit dem vor Kurzem in Kraft getretenen Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) sowie dem ebenfalls geschaffenen Opferunterstützungsgesetz (OuG) seien die Rahmenbedingungen hierfür deutlich verbessert worden.

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