Seit Mitte der 1990er Jahre wird vom Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein Beratungsangebot zur Beratung inhaftierter Menschen vor und nach der Entlassung gefördert, welches von Trägern der Freien Straffälligenhilfe an den Haftanstaltsorten Lübeck, Kiel, Neumünster und Flensburg umgesetzt wird. Die Freie Straffälligenhilfe richtet sich an Menschen, die strafrechtlichen Eingriffen unterliegen. Ihre Hilfsangebote sind auf die Verbesserung der Lebenslagen und der sozialen Situation straffälliger Menschen gerichtet. Die Hilfeleistung erfolgt unabhängig von Ziel und Verfahren strafrechtlicher Interventionen und ist ein Angebot, dessen Annahme auf Freiwilligkeit der Adressierten beruht.
Ziel ist es, straffälligen Menschen Unterstützung bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten verbunden mit einer besonderen sozialen Lebenssituation zu geben und auf eine gesellschaftliche (Wieder-)Eingliederung hinzuarbeiten. Darüber hinaus gilt es, die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straffälligkeit zu verringern. Eine rechtzeitige und verbindliche Haftentlassungsvorbereitung sowie die Vermeidung von Brüchen beim Übergang aus der Haft in die Freiheit können hierzu einen wesentlichen Beitrag liefern.
Die an den Haftanstaltsorten ansässigen Integrationsbegleitungen (IB) bieten Beratungen innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten an. Sie übernehmen eine koordinierende Aufgabe zwischen den Justizvollzugsanstalten und allen regionalen Hilfsangeboten. Die einzelnen IB arbeiten auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts eng zusammen und bilden ein Netzwerk, so dass bei Bedarf eine nahtlose Überleitung an einen anderen Entlassungsort stattfinden kann.
Integrierte Beratungsstellen in Schleswig-Holstein