Willkommen beim Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege;
Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.V.
(vormals: Schleswig-Holsteinischer Verband für Straffälligen- und Bewährungshilfe)

Was versteht man unter sozialer Strafrechtspflege?

Soziale Strafrechtspflege verknüpft den staatlichen Schutz seiner Bürger durch das Strafrecht als Notwehrrecht gegen das Verbrechen, verknüpft das Rechtsstaatsprinzip mit dem Sozialstaatsprinzip, mit der Achtung und Förderung des Menschen in seiner sozialen Entwicklung, in seinen sozialen Verhältnissen.  Soziale Strafrechtspflege muss sich bemühen, Armut und soziale Randständigkeit nicht zu einer Strafbegründung oder Strafverschärfung werden zu lassen. Strafe ist keine Wohltat, keine sozialpolitische Maßnahme, darf aber auch nicht unnötig soziale Not verschärfen. Dies wäre nicht nur inhuman, sondern auch ineffektiv in dem Sinne, den Straftäter von einer Wiederholung der Tat abzuhalten. Eine soziale Strafrechtspflege setzt sich aus fünf Komponenten zusammen:

  • Berücksichtigung der sozialen Bedingungen des Verbrechens
  • Beachtung der sozialen Auswirkungen der Strafe
  • Sozialkompensatorische Prozessführung
  • Einbringen der Opferinteressen
  • Strafvollstreckung im Sinne eines Resozialisierungskonzepts

(Prof. Dr. Heribert Ostendorf 2005)

Welche Aufgaben hat der Landesverband?

Der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe ist ein Zusammenschluss von in Schleswig-Holstein tätigen, öffentlichen und freien Trägern und Institutionen im Bereich der rechtsstaatlichen sozialen Strafrechtspflege, insbesondere sind dies die Bewährungshilfe, die Freie Straffälligenhilfe, der Justizvollzug und die Opferhilfe. Ziel des Landesverbands ist es, die Anliegen der sozialen Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein geltend zu machen sowie die Strukturen und Inhalte der sozialen Strafrechtspflege Schleswig-Holsteins zu stärken und weiter zu entwickeln (die ausführliche Ziel- und Aufgabenbeschreibung finden Sie unter dem Button "Satzung").

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein bezuschusst den Landesverband im Rahmen einer institutionellen Fehlbedarfsförderung mit Höchstbetragsbegrenzung. Die geförderten Aufgaben umfassen z. Zt. die:

  • Entwicklung von Konzepten im Rahmen der Sozialen Strafrechtspflege
  • Beratung und Unterstützung der Mitgliedsorganisationen und der Landesarbeitsgemeinschaften
  • Mitwirkung bei der fachlichen Fortentwicklung der Straffälligen- und Opferhilfe in Schleswig-Holstein
  • Durchführung jährlicher Fachtagungen zur Fortentwicklung der Straffälligenhilfe
  • Jährliche Herausgabe einer „Zeitschrift für Soziale Strafrechtspflege“ für die Fachöffentlichkeit
  • Mitwirkung im Landesbeirat für Soziale Strafrechtspflege
  • Betrieb und Pflege der Informationsplattform www.soziale-strafrechtspflege.de
  • Einrichtung und Unterhaltung einer zentralen Rufnummer für Menschen, die häusliche Gewalt oder sexuelle Übergriffe ausgeübt haben oder befürchten dies zu tun