Willkommen beim Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege - Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.V.
(vormals: Schleswig-Holsteinischer Verband für Straffälligen- und Bewährungshilfe)

Was versteht man unter sozialer Strafrechtspflege?

Soziale Strafrechtspflege verknüpft den staatlichen Schutz seiner Bürger durch das Strafrecht als Notwehrrecht gegen das Verbrechen, verknüpft das Rechtsstaatsprinzip mit dem Sozialstaatsprinzip, mit der Achtung und Förderung des Menschen in seiner sozialen Entwicklung, in seinen sozialen Verhältnissen.  Soziale Strafrechtspflege muss sich bemühen, Armut und soziale Randständigkeit nicht zu einer Strafbegründung oder Strafverschärfung werden zu lassen. Strafe ist keine Wohltat, keine sozialpolitische Maßnahme, darf aber auch nicht unnötig soziale Not verschärfen. Dies wäre nicht nur inhuman, sondern auch ineffektiv in dem Sinne, den Straftäter von einer Wiederholung der Tat abzuhalten. Eine soziale Strafrechtspflege setzt sich aus fünf Komponenten zusammen:

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Festveranstaltung am 02.03.2012 - 30 Jahre Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein

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Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein engagiert sich seit 1982 in der Entschuldungshilfe, dem Täter-Opfer-Ausgleich und weiteren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung für Straffällige sowie in der Projektfinanzierung. In diesem Jahr feiert die Stiftung ihr 30-jähriges Jubiläum.
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Aktuelles
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Drs. 17/2191 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Therapieunterbringung in Schleswig-Holstein – Therapieunterbringungsvollzugsgesetz – (ThUVollzG) (13.01.2012)

Auszug: Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Therapieunterbringung in Schleswig-Holstein – Therapieunterbringungsvollzugsgesetz – (ThUVollzG)
sowie Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Volltext
 
Veranstaltungshinweis: Lesung am 19. 1. 2012 in Itzehoe

Der Verein der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Landgerichtsbezirk Itzehoe freut sich auf eine Lesung mit itzehoer_gespk_Justiz
Herrn Rechtsanwalt Reinhard Berkau, Hamburg

am Donnerstag, d. 19. 1. 2012, 19.00 Uhr im Landgerichtsgebäude Theodor-Heuss-Platz 3, 25524 Itzehoe, Erdgeschoss Raum 7 (Referendarraum) aus dessen Buch:

Ich gegen Amerika – Ein deutscher Anwalt in den Fängen der US-Justiz

Reinhard Berkau, geboren 1952, ist seit mehr als 30 Jahren Rechtsanwalt in Hamburg mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Strafrecht. Seit 1980 betreibt er seine Kanzlei in Hamburg-Altona. Am 13. 1. 2006 reiste er auf Wunsch eines Mandanten nach Miami, für den er zuvor vor dem Landgericht Hamburg einen Zivilprozess gewonnen hatte, um mit dem Prozessgegner und dessen Bevollmächtigten trotz des Obsiegens über eine gütliche Einigung zu verhandeln. Das Treffen fand am 14. 1. 2006 statt. Berkau konnte nicht wissen, dass der Prozessgegner ihn beim FBI wegen angeblicher Bedrohung angeschwärzt hatte. Das Gespräch wurde abgehört, Berkau und sein Mandant wurden vom FBI verhaftet und in amerikanische Untersuchungshaft genommen. Er wurde wegen Verschwörung und Erpressung angeklagt und trotz Verteidigung durch eine kompetente Verteidigerin durch die Jury für schuldig gesprochen. Damit drohte ihm ein Strafmaß bis zu 25 Jahren.
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Neues Angebot für Täter häuslicher Gewalt im Kreis Ostholstein (08.11.2011)

Auch im Kreis Ostholstein haben Männer jetzt die Möglichkeit, ein Antiaggressionstraining zu absolvieren, wenn sie gegenüber ihrer Partnerin gewalttätig geworden sind und von der Justiz eine entsprechende Auflage erhalten haben. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration hat den in diesem Bereich langjährig erfahrenen Träger Pro Familia beauftragt. Dazu erklärte heute (7. November) Justizminister Emil Schmalfuß: Wir ergänzen damit unser landesweites Trainingsangebot für gewalttätige Männer. Gewalt in der Partnerschaft war lange Privatsache, heute ist es ein Anliegen der Allgemeinheit. Denn heute wissen wir um die körperlichen, seelischen und sozialen Folgen, die Opfer erleiden, und wir wissen um die immensen Folgekosten, wenn Gewalt sich als gelerntes Verhalten über Generationen fortsetzt.
Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, müssen Sanktion, Prävention und Opferschutz miteinander verbunden werden. Das ist in Schleswig-Holstein geschehen: Mit dem Kooperations- und Interventionskonzept (KIK) verfügt Schleswig-Holstein über eine landesweit institutionalisierte vorbildliche Kooperation von Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Frauenhäusern und Beratungseinrichtungen für Opfer wie für Täter häuslicher Gewalt.
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